Die Vorbereitung auf das große Verfassungs-Referendum

Seit gestern (3. August 2010) hat die Stimmenabgabe an den Grenzübergängen begonnen und endet am 12. September um 17 Uhr. Die Spannung um die nominale Antwort „Ja“ oder „Nein“ steigt. Wird die Türkei durch Erdogan’s Paket eine neue Verfassungsordnung genießen, oder lässt sich durch die Reform der Gegner etwas Neues einfallen?

Schauen wir zurück auf die Schlagzeilen in den letzten Tagen. Die Türkei befindet sich im „Schatten der Richter“, so heißt es in der FAZ in der vorletzten Montagsausgabe – somit hat der Autor den “Nagel auf den Kopf” getroffen. Jedoch wer sind die Richter und worüber müssen diese noch richten? Am 12. September sollen die Bürger in der Türkei eine Entscheidung fallen, deren Bedeutung der einer Parlamentswahl gleichgestellt ist.

Die Parlamentswahl findet am Sonntag, den 12. September – der auch der dreißigste Jahrestag des Militärputsches 1980 unter General Kenan Evren sein wird – steht das von der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) des Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan eingeführte Paket umfangreicher Änderungen der türkischen Verfassung zur Abstimmung. Die Änderungen gelten als eine Voraussetzung auf dem Weg zu einer Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union.

Das Maßnahmenbündel aus fast 30 Einzelartikeln beinhaltet unter anderem Reformen zur Stärkung der zivilen Kontrolle über die Militärs. Mit der Verfassungsänderung wird auch die bisher geltende Straffreiheit der Putsch-Generäle aufgehoben, die den Staatsstreich von 1980 anführten und die für den Tod und die Misshandlung vieler Menschen verantwortlich gemacht werden.

Umstritten ist allerdings die in dem Paket enthaltene Justizreform, die von Regierungsgegnern als verfassungswidriger Eingriff in die Gewaltenteilung kritisiert wird. Ein ebenfalls kontroverses Vorhaben zur Erschwerung von Parteiverboten erhielt bei der Einzelabstimmung nicht die erforderliche Mehrheit und musste aus dem Paket entfernt werden.

Die religiös-konservative Regierungspartei AKP von Erdogan setzte das Verfassungspaket mit den Stimmen ihrer 336 Abgeordneten im Parlament durch. Für eine direkte Verfassungsänderung waren mindestens 367 Stimmen erforderlich, doch wurde bei einem Abstimmungsergebnis von mindestens 330 Stimmen laut türkischen Gesetzen innerhalb von zwei Monaten nach der Zustimmung durch den Staatspräsidenten eine Volksabstimmung angesetzt.

Eine solche Volksabstimmung wäre gleichzeitig eine Art Vertrauensvotum über die Erdogan-Regierung ein Jahr vor den nächsten Parlamentswahlen. Laut Umfragen kann die AKP mit einer Zustimmung der Wähler zur Verfassungsreform rechnen.

Unterdessen hatten Erdogan-Gegner im Parlament eine Verfassungsklage vorbereitet, für die Unterschriften von mindestens 110 Abgeordneten notwendig war. Die linksnationale Oppositionspartei CHP, die über 97 Mandate verfügt, warb derzeit um Unterstützung für eine Klage und war zuversichtlich, die Mindestzahl erreichen zu können. Im Fall einer Verfassungsklage hätte die Vorbereitung für das Referendum per einstweilige Verfügung gestoppt werden können. Das mehrheitlich mit AKP-Gegnern besetzte Verfassungsgericht hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrmals Gesetzgebungsvorhaben der Regierungspartei annulliert. Die Versuche der Opposition waren bisher erfolglos. Gibt es wirklich noch Bedenken in Bezug auf die Verfassungsreform, oder müssen die Richter weiterhin ihren Schatten werfen?

Frankfurt – Gülcihan Güllüoglu

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